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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Vermietbetrieb im Haus Toplücht
auf Juist
§ 1.)
a.) Ein Gastaufnahmevertrag
ist abgeschlossen, wenn nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung
eines Appartements durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter an den Gast
schriftlich erfolgt ist.
b.) Sollte kurzfristig
die Zustellung nicht mehr möglich sein, gilt auch die Bereitstellung
des Appartements als Auftragsbestätigung. Jede Unter- oder Weitervermietung
bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.
§ 2.)
a.) Vertragsauflösungen
können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen
oder wenn 30 Tage vor
Anreise den Vertrag schriftlich gekündigt worden ist.
b.) Für angemietete
Ferienwohnungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die
Buchung vom Gast weniger als 30 Tage vor Leistungsbeginn storniert wird,
dieser nicht oder später erscheint oder früher abreist (§
552 BGB). Die ersparten Aufwendungen betragen bei
Ferienwohnungen 10% des vereinbarten
Preises. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen - auf der
Juister Vermieter-Website von www.besser-juist.de
steht dem Gast ein Online-Formular der Hanse-Merkur-Versicherung
(Stiftung Warentest "gut" vom Nov.2008) zur Verfügung.
c.) Im
Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger vom Haus
Toplücht nicht zu vertretender Hinderungsgründe,
behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
d.) Der Vermieter
ist gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben. Entsprechend der möglichen Weitervermietung
reduziert sich die Ausfallzahlung des Gastes um die Tage, an denen die
bestellte Ferienwohnung weitervermietet werden konnte.
§3.)
a.) Die
Preise für die Ferienwohnung bestimmen sich nach zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste.
b.) Alle
angegebenen Preise in Verträgen verstehen sich inkl. ges. Mehrwertsteuer
und Bedienungsgelder.
c.) Veröffentlichte
Preislisten im Internet oder auf Flyer verstehen sich als Preisangabe auf
der Basis eines mindestens 7-tägigen Aufenthalts. Bei kürzerer
Aufenthaltsdauer sind Aufpreise möglich.
§ 4.)
Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit,
z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder
draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht
durch das Haus Toplücht .
§ 5.)
Für Beschädigungen oder
Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde
dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses
liegt.
§ 6.)
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung einer bestimmte Ferienwohnung. Sollte dieses in
der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein,
ist das Haus Toplücht
verpflichtet,
sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.
§ 7.)
Die Ferienwohnung wird am Anreisetag
ab spätestens 15:00 Uhr bereitgestellt
und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr vom Gast geräumt sein,
wenn nicht anderweitige An- und Abreisewünsche schriftlich vereinbart
worden sind.
§ 8.)
Erfüllungsort für beide
Seiten ist 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist 26506
Norden.
§ 9.)
Abweichende Vereinbarungen oder
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen
– unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Anschrift:
Haus Toplücht
Jörg und Maria Hermann
Auf der Knappule 16b
44265 Dortmund |
info@topluecht.de
04935-9909004 |
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