Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vermietbetrieb im Haus Toplücht auf Juist

§ 1.)
    a.) Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung eines Appartements durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter an den Gast schriftlich erfolgt ist.
    b.) Sollte kurzfristig die Zustellung nicht mehr möglich sein, gilt auch die Bereitstellung des Appartements als Auftragsbestätigung. Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.
§ 2.)
   a.) Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen oder wenn 30 Tage vor Anreise den Vertrag schriftlich gekündigt worden ist.
   b.) Für angemietete Ferienwohnungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Gast weniger als 30 Tage vor Leistungsbeginn storniert wird, dieser nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen  betragen bei
Ferienwohnungen 10%  des vereinbarten Preises. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen - auf der Juister Vermieter-Website von www.besser-juist.de steht dem Gast ein Online-Formular der Hanse-Merkur-Versicherung (Stiftung Warentest "gut" vom Nov.2008) zur Verfügung.
    c.)  Im Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger vom Haus Toplücht nicht zu vertretender Hinderungsgründe,  behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
    d.) Der Vermieter ist gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Entsprechend der möglichen Weitervermietung reduziert sich die Ausfallzahlung des Gastes um die Tage, an denen die bestellte Ferienwohnung weitervermietet werden konnte.
§3.)
     a.) Die Preise für die Ferienwohnung bestimmen sich nach zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
     b.) Alle angegebenen Preise in Verträgen verstehen sich inkl. ges. Mehrwertsteuer und Bedienungsgelder.
     c.) Veröffentlichte Preislisten im Internet oder auf Flyer verstehen sich als Preisangabe auf der Basis eines mindestens 7-tägigen Aufenthalts. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer sind Aufpreise möglich.
§ 4.)
Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch das Haus Toplücht .
§ 5.)
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses liegt.
§ 6.)
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmte Ferienwohnung. Sollte dieses in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist das  Haus Toplücht verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.
§ 7.)
Die Ferienwohnung wird am Anreisetag ab spätestens 15:00 Uhr bereitgestellt und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr vom Gast geräumt sein, wenn nicht anderweitige An- und Abreisewünsche schriftlich vereinbart worden sind.
§ 8.)
Erfüllungsort für beide Seiten ist 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist 26506 Norden.
§ 9.)
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anschrift:
Haus Toplücht
Jörg und Maria Hermann
Auf der Knappule 16b
44265 Dortmund

info@topluecht.de 

04935-9909004